Beratungsbesuche
Wer Pflegegeld erhält, muss laut Pflegeversicherungsgesetz eine Pflegeeinrichtung mit sogenannten Beratungsbesuchen gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI beauftragen. Die Beratungsbesuche dienen der Verbesserung und Sicherung der Pflegequalität in der häuslichen Pflege. Diese führt die Sozialstation durch.
Die Beratungsbesuche dienen der Entlastung der pflegenden Bezugspersonen und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Unter Berücksichtigung der individuellen Situation und des häuslichen Umfeldes der Pflegebedürftigen soll diesen selbst und den Bezugspersonen durch eine professionelle Pflegekraft Hilfestellung zur Erleichterung der Pflege gegeben werden durch Information und Beratung.
Die Kosten für diese Beratungsbesuche trägt die Pflegeversicherung.
Außerdem ist der Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Verden die zentrale Anlaufstelle für Informationen und Dienstleistungen rund um das Thema Alter und Pflegebedürftigkeit. Der Stützpunkt ist ein unabhängiges Beratungs- und Unterstützungsangebot für Seniorinnen und Senioren bzw. Pflegebedürftige aller Altersklassen und deren Angehörige.
