Grundpflege
Im Auftrag von Pflegebedürftigen bzw. deren Bevollmächtigten werden Pflegeleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung erbracht. Diese beinhalten Hilfen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. Hierzu gehören die Bereiche der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der allgemeinen Betreuung im Alltag und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Pflegeleistungen für die ambulante Pflege nach dem Sozialgesetzbuch - Elfter Teil- (SGB XI) sind im Niedersächsischen Leistungskomplexkatalog beschrieben.
Häufigkeit, Dauer und Art der Leistungen werden individuell mit den Pflegebedürftigen bzw. deren Bevollmächtigten vereinbart.
Die Sozialstation erstellt zu Beginn der Pflege ein Kostenangebot. Aus diesem geht hervor, ob und in welcher Höhe Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden können, ob Kosten als Eigenanteil entstehen und wie sich der Einsatz der Sozialstation auf Pflegegeldauszahlungen auswirken wird.
Außerdem besteht zusätzlich bei allen Pflegegraden ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Sozialstation bietet in diesem Fall die pflegerische Versorgung an. Die Pflegekasse stellt dazu auf Antrag einen festgelegten, jährlichen Höchstbetrag zur Verfügung.