Behandlungspflege
Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung werden medizinische Leistungen durchgeführt. Diese Leistungen (z.B.: Injektionen, Verbände, Medikamentengabe) werden von Ärztinnen/Ärzten verordnet. Die Kosten für diese Leistungen werden bei Genehmigung seitens der Krankenkasse bis auf die erforderlichen Zuzahlungen von den Krankenkassen übernommen. Die Sozialstation unterstützt bei den entsprechenden Anträgen.
Die Sozialstation hat Wundexpertinnen.